16.02.2020:
Auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Verbreitung, befinden wir uns im HomeOffice.
Außendienste sind bis auf Widerruf eingestellt.
Besprechungen werden bis auf Widerruf ausschließlich per Telefon oder Skype (live:hoetzl73) abgehalten.

 

04.02.2020:
Die Novelle des Steiermärkischen Baugesetz 1995 tritt in Kraft.

 

31.03.2019:
Sie finden uns ab heute auch auf Facebook  

 

02.02.2019:
Sie finden uns ab heute auch auf Instagram

 

18.01.2016:  
Mit 01.01.2016 tritt die Steiermärkische Bautechnikverordnung in der Fassung vom 26.11.2015 in Kraft, mit welcher die OIB Richtlinien in der Fassung von März 2015 als rechtsverbindlich verordnet werden.